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Für zahlreiche Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber den Beizug eines Notars und somit die Beurkundung vorgeschrieben. Erforderlich ist dies zum Beispiel für die Gründung von Gesellschaften, für das Erstellen von Eheverträgen, Erbverträgen sowie für das Abfassen eines öffentlichen Testamentes, von Vorsorgeaufträgen, etc.
Unser Notariat in St.Gallen nimmt für Sie diese öffentliche Beurkundung vor. Dies sowohl in nationalen als auch in internationalen Verhältnissen. Unsere Dienstleistung beschränkt sich nicht nur auf Beurkundungen oder Beglaubigungen. Wir bieten gleichsam ein umfassendes Dienstleistungspaket von der Beratung, über die Ausgestaltung des Rechtsgeschäfts, die Ausarbeitung und Erstellung der erforderlichen Dokumente bis hin zur rechtmässigen Beurkundung bzw. Beglaubigung.
Es spielt keine Rolle in welchem Kanton Sie wohnhaft sind oder wo Ihr Unternehmen domiziliert ist. Die Beurkundungen unseres Notrariats ist in der ganzen Schweiz gültig.
Orientieren Sie sich auf dieser Homepage über unsere Dienstleistungen und kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Preisanfrage. Auf Wunsch führen wir die Beurkundung auch ausserhalb der gewünschten Bürozeiten aus.