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Eine eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt. Dieses “Bescheinigungsmittel” findet sich in verschiedenen Rechtsmaterien und ist dort jeweils genauer gesetzlich geregelt. Die Erklärung erfolgt in der Regel mit Datum und Unterschrift der Erklärenden/des Erklärenden.
Eidesstattliche Erklärungen sind oftmals abzugeben wenn eine Person mit (ehemaliger) ausländischer Staatsangehörigkeit stirbt. Diesfalls verlangt der Erbschaftsrichter des zuständigen Bezirksgerichtes u.a. eine Erklärung über die gesetzlichen Erben. Diese Erklärung wird in der Regel vom Ehepartner, von Nachkommen oder sonstigen Verwandten abgegeben. Gleichsam kann eine eidesstattliche Erklärung notwendig werden, wenn Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind und Ihren Ehepartner und/oder Ihre Kinder in die Schweiz nachziehen lassen wollen. In diesem Fall haben Sie in einer eidesstattlichen Erklärung Auskunft über Ihre Familienverhältnisse zu geben.