Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.
Wir beglaubigen Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.
Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, haben Sie persönlich bei uns vorbeizukommen. Sie müssen uns einen amtlichen Ausweis vorlegen. Wir akzeptieren Pass, Identitätskarte (ID) oder Ausländerausweis. Der Führerausweis genügt nicht.
Grundsätzlich haben Sie das zu beglaubigende Dokument selber mitzubringen. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument jedoch auch vorbereiten (z.B. eine Vollmacht). Nehmen Sie hierzu mit uns vorher telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Auf Wunsch nehmen wir auch Beglaubigungen ausserhalb der regulären Bürozeiten für Sie vor.
Zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen mit uns Kontakt aufzunehmen.