© db-Legal AG I Anwaltskanzlei und Notariat in St.Gallen

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Kurzbeschreibung

Unser Notariat in St.Gallen bietet Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung, schweizweit und international, in sämtlichen rechtlichen Belangen. Wir sind befugt, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen mit Wirkung für die gesamte Schweiz, aber auch mit Wirkung für das Ausland zu erstellen resp. erstellen zu lassen. Es spielt also keine Rolle wo Sie wohnhaft sind, wir gründen Gesellschaften in jedem Kanton und erstellen Ehe- und Erbverträge unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Wir sind mehrsprachig und können Beurkundungen und Beglaubigungen auch in anderen Sprachen vornehmen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Wir akzeptieren Kreditkarten und Cryptocurrencies als Zahlungsmittel

Beglaubigung
Beglaubigungen

Wir beglaubigen Unterschriften, Dokumente, Zeugnisse, etc. Sofern Sie für das Ausland eine beglaubigte Vollmacht benötigen, so können wir Ihnen auch diese erstellen.

deutscher Erbvertrag in der Schweiz beurkunden
Beurkundungen

Wir gründen Gesellschaften,  Stiftungen, erstellen Eheverträge, Erbverträge, Vorsorgeaufträge und unterstützen Sie beim Abfassen Ihres Testamentes.

Rechtsgutachten
Rechtsgutachten

Wir unterstützen Sie bei der internationalen Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft oder Stiftung und erstellen das hierzu notwendige Rechtsgutachten zum attraktiven Preis.

apostille
Apostille

Wenn Sie eine Beglaubigung für das Ausland brauchen, so wird oftmals eine Apostille verlangt. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen die Beglaubigung und organisieren auch die Apostille.

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    Wir erbringen unsere Dienstleistungen im ganzen Kanton St. Gallen. Wünschen Sie eine Beurkundung oder Beglaubigung bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Preisanfrage

    Beglaubigung
    CHF 40
    • Beglaubigung von Kopien
    • Beglaubigung von Zertifikaten
    • Beglaubigung von Zeugnissen
    • Beglaubigung auf Deutsch und in Fremdsprachen
    • Keine Preiserhöhung bei mehrseitigen Dokumenten
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    Beglaubigung
    CHF 50
    • Beglaubigung Ihrer Unterschrift
    • Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf Vollmachten
    • Beglaubigung auf Deutsch und in Fremdsprachen
    • Spezialpreis ab 3 oder mehr Beglaubigungen
    *Kontaktieren Sie uns für eine genaue Preisofferte
    Beglaubigung
    CHF 150
    • Beglaubigung einer Unterschrift bei Ihnen zu Hause
    • Beglaubigung einer Unterschrift bei Ihnen im Unternehmen
    • Service enthält eine einmalige Reisegebühr von 60.-
    • Reisegebühr entfällt bei 4 oder mehr Beglaubigungen
    *Kontaktieren Sie uns für eine genau Preisofferte
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    Meist gestellte Fragen

    Was ist eine Beglaubigung ?

    Mit amtlichen Beglaubigungen wird beispielsweise die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Im Gegensatz zur öffentlichen Beurkundung wird bei Beglaubigungen kein Bezug zum Inhalt des Dokumentes genommen. Der Notar hat daher keine spezifischen Aufklärungs- oder Informationspflichten.

    Wir beglaubigen Unterschriften, Kopien, Abschriften, Auszüge, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums. Weiter beglaubigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Originaldokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.

    Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen möchten, haben Sie persönlich bei uns vorbeizukommen. Sie müssen uns einen amtlichen Ausweis vorlegen. Wir akzeptieren Pass, Identitätskarte (ID) oder Ausländerausweis. Der Führerausweis genügt nicht.

    Grundsätzlich haben Sie das zu beglaubigende Dokument selber mitzubringen. Auf Wunsch können wir Ihnen das Dokument jedoch auch vorbereiten (z.B. eine Vollmacht). Nehmen Sie hierzu mit uns vorher telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Auf Wunsch nehmen wir auch Beglaubigungen ausserhalb der regulären Bürozeiten für Sie vor.

    Zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen mit uns Kontakt aufzunehmen.

    Brauche ich einen Termin ?

    Sie können grundsätzlich immer zu Geschäftszeiten bei uns vorbeikommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch vorgängig einen Termin zu vereinbaren, damit sichergestellt ist, dass auch ein Notar verfügbar ist. Damit vermeiden Sie lange Wartezeiten. Kontaktieren Sie uns daher vorgängig kurz per Telefon.

    Muss ich einen Ausweis mitnehmen?

    Ja ! Sie müssen für eine Beglaubigung oder für eine Beurkundung eine gültige ID oder einen gültigen Pass mitnehmen. Auch eine Migrationsbewilligung (z.B. B-Ausweis oder C-Ausweis) reicht aus.

    Beachten Sie dass der Führerausweis nicht ausreicht!

    Wieviel kostet der Service?

    Dies ist abhängig von dem gewünschten Service. Sie finden auf unserer Webseite bereits konkrete Preisangebote. Am besten Sie kontaktieren uns unverbindlich per Telefon oder per Kontaktformular und schildern uns, was Sie brauchen. Wir werden Ihnen dann genaue Angaben machen können.

    Was ist eine digitale Signatur?

    Digitale Signatur/Elektronische Unterschrift

    Eine elektronische oder digitale Signatur ist ein technisches Verfahren, das die Identität des Unterzeichners und die Authentizität eines elektronischen Dokuments oder elektronischer Daten nachweist.

    Dies erfordert eine Zertifizierungsinfrastruktur (Public Key Infrastructure PKI), die aus vertrauenswürdigen Dritten besteht. Sie werden als Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) bezeichnet. Sie bieten Lösungen für die sichere Übertragung von Daten an und erbringen den Nachweis, dass die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienste den geltenden Normen entspricht. Eine elektronische Signatur und eine handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument werden als gleichwertig betrachtet.

    Aber Achtung, es gibt zahlreiche Anbieter sog. digitaler Signaturen. Bei den meisten handelt es sich aber nicht um anerkannte digitale Signaturen. Die Unternehmen, die qualifizierte und regulierte elektronische Zertifikate ausstellen und verwalten (gemäß den oben genannten Rechtsgrundlagen und technischen Spezifikationen), werden von einer Anerkennungsstelle überprüft und anerkannt.

    Heute bietet z.B. die Swisscom einen solchen Service an.

    Bieten Sie digitale Beglaubigungen und Beurkundungen an?

    Ja, unser Notariat ist im eidgenössischen Register eingetragen und kann digital Beglaubigen oder Beurkunden. Wenn Sie ein Dokument digital beglaubigt benötigen, so müssen Sie dennoch bei uns im Notariat vorbeikommen. Sie brauchen dabei einen amtlichen Ausweis. Vor Ort können wir Ihr Dokument dann digital Beglaubigen oder Beurkunden.

    Als eines der ersten Notariate bieten wir auch digitale Gründungen an. D.h. Sie können Ihre GmbH oder AG nun jetzt auch digital mittels Ihrer elektronischen Signatur gründen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für mehr Informationen.

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    Wir bieten Beglaubigungen und Beurkunden auch ausserhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende an.

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